Arvato Recommerce

Allgemeine Geschäftsbedingungen

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

I.Leistungsbeschreibung

Arvato SE(im Folgenden „Arvato“) stellt mit der Arvato  SE Auktionsplattform (im Folgenden „Arvato Auktionsplattform“) einen Online-Service zur Verfügung, über den der Verkäufer als Inserent aus Text und Bildern bestehende Angebote (im Folgenden „Auktionen“) erstellen und veröffentlichen, sowie als Interessent veröffentlichte Auktionen einsehen kann.

Soweit dies zur Konvertierung in für die Arvato Auktionsplattform taugliche Dateiformate erforderlich ist, wird Arvato die Auktionen des Verkäufers in Formate für die Nutzung in mobilen Anwendungen und Webseiten konvertieren.

Die Arvato Auktionsplattform dient dem Veröffentlichen von Auktionen und dem Zusammenführen von Inserent und Interessent der eingestellten Waren.

Neben Arvato bieten Dritte ihre Produkte auf der Arvato Auktionsplattform an. Der Anbieter der jeweiligen Auktion geht aus dieser hervor.

Der Inserent muss Eigentümer der inserierten Waren sein.

Arvato ist weder Käufer noch Verkäufer der Artikel von Drittanbietern.

Die Arvato Auktionsplattform ersetzt nicht die Vertragsbindung zwischen Verkäufer und Käufer oder die Rechnungsstellung.

Der Dritte ist allein verantwortlich für den Verkauf sowie ggf. die Reklamation seines Produktes.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Maßgabe des Inserenten, soweit dieser Dritter ist.

II.Registrierung, Nutzerkonto

Für die vollständige Nutzung der Arvato Auktionsplattform, insbesondere für das Einstellen von Auktionen sowie das Anzeigen bestimmter Kontaktdaten von Inserenten, ist eine Registrierung des Nutzers bei Arvato erforderlich.

Voraussetzung für eine Registrierung ist, dass es sich bei dem Nutzer um einen Unternehmer i. S. d. § 14 BGB handelt, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Ist der Nutzer minderjährig, ist die Nutzung ausgeschlossen.

Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung von Arvato erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung der Daten nach erfolgter Registrierung ist der Nutzer verpflichtet, die Daten unverzüglich an Arvato zu melden.

Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Nutzer ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit Arvato ab. Akzeptiert Arvato die Registrierung, erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit einem personalisierten Link. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail kommt zwischen Arvato und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Arvato Auktionsplattform (im Folgenden „Nutzungsvertrag“) zustande.

Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.

Mit erfolgreicher Registrierung wird für den Nutzer ein Nutzerkonto angelegt, auf das er mit Hilfe seiner E-Mail-Adresse und seines bei der Registrierung gewählten Passwortes zugreifen kann. Das Passwort kann vom Nutzer jederzeit über den passwortgeschützten Nutzerbereich geändert werden. Es ist vom Nutzer geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren.

Stellt der Nutzer fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten unbefugt genutzt werden, hat er dies Arvato unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort unverzüglich zu ändern.

Jeder Nutzer darf sich für die Nutzung der Arvato Auktionsplattform nur einmal registrieren. Nutzerkonten sind nicht übertragbar.

Arvato kann die Nutzung bestimmter Funktionen der Arvato Auktionsplattform oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen genutzt werden können, von der Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen, z. B. der Angabe zusätzlicher Daten, einer Prüfung und Verifizierung der Daten des Nutzers, der Nutzungsdauer, der Art der Nutzung, dem bisherigen Zahlungsverhalten des Nutzers und/oder der Vorlage bestimmter Nachweise abhängig machen.

III.Abschluss von Auktionen- und Service-Paketverträgen

Hat sich der Nutzer erfolgreich bei Arvato registriert, hat er die Möglichkeit, eine Registrierung als Verkäufer über die Arvato Auktionsplattform zu beantragen.

Arvato behält sich vor, Auktionen nur gegen Zahlung eines Entgeltes zu veröffentlichen.

Unabhängig davon behält sich Arvato vor, die Anzahl von einem Nutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes veröffentlichter Auktionen zu beschränken und die Veröffentlichung zusätzlicher Auktionen nur gegen Zahlung eines Entgeltes anzubieten.

Der Nutzer hat die Möglichkeit, bei Aufgabe einer Auktion bestimmte kostenpflichtige Zusatzleistungen auszuwählen und zu buchen bzw. solche kostenpflichtigen Zusatzleistungen ggf. auch nach Veröffentlichung einer Auktion hinzuzubuchen. Arvato kann für bestimmte Nutzergruppen und/oder in bestimmten Kategorien Service-Pakete mit besonderen Leistungen oder Konditionen anbieten.

Mit Eingabe der Auktions-Daten, ggf. Auswahl kostenpflichtiger Zusatzleistungen oder der Auswahl des gewünschten Service-Pakets und dem Absenden des entsprechenden Formulars gibt der Nutzer gegenüber Arvato ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die zeitlich begrenzte Veröffentlichung der Auktion (im Folgenden „Auktionsvertrag“) oder eines Service-Pakets (im Folgenden „Service-Paketvertrag“) in der Arvato Auktionsplattform ab. Der Vorgang lässt sich vor dem Absenden des Formulars jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters bzw. der Applikation abbrechen. Der Nutzer hat außerdem die Möglichkeit, vor dem Absenden des Formulars den Inhalt der entworfenen Anzeige mit Hilfe einer Vorschau-Funktion zu überprüfen und seine Angaben ggf. zu korrigieren.

Arvato kann das Angebot zum Abschluss eines Auktionsvertrages durch eine gesonderte Erklärung gegenüber dem Nutzer oder durch Freischaltung der Anzeige annehmen. Mit Annahme des Angebotes durch Arvato kommt der Auktionsvertrag bzw. der Service-Paketvertrag zustande. Arvato ist nicht zur Annahme von Vertragsangeboten des Nutzers verpflichtet.

Die Auktionsdaten werden jeweils elektronisch gespeichert. Der Nutzer kann seine Auktionen im passwortgeschützten Nutzerbereich der Arvato Auktionsplattform verwalten, insbesondere dort auch löschen. Der Text des Auktionsvertrages bzw. des Service-Paketvertrages wird nicht gesondert gespeichert. Die Nutzungsbedingungen, die dem Auktionsvertrag bzw. dem Service-Paketvertrag zugrunde liegen, kann der Nutzer jedoch jederzeit über die Website von Arvato abrufen und anschließend in wiedergabefähiger Form speichern.

Auch nach dem Zustandekommen eines Auktionsvertrages ist es aus technischen Gründen möglich, dass die Anzeige nicht unmittelbar nach dem Freischalten über die Kategoriensuche oder mit Hilfe von Suchbegriffen innerhalb der Arvato Auktionsplattform aufgefunden werden kann.

Im Falle eines Rechnungsversandes erfolgt dieser ausschließlich auf elektronischem Weg außerhalb der Arvato Auktionsplattform.

Es ist dem Nutzer nicht gestattet, Dritten die erworbenen Leistungen ohne Zustimmung durch Arvato anzubieten oder zu überlassen, insbesondere anderen Nutzern Leistungen aus einem Service-Paket zur Nutzung zu überlassen.

IV.Inhaltliche Anforderungen an eingestellte Auktionen

Der Nutzer ist verpflichtet, jede Anzeige in die jeweils passende Kategorie einzustellen und sein jeweiliges Angebot wahrheitsgemäß und unter Angabe aller relevanten Merkmale und Eigenschaften mit Worten und möglichst auch durch aussagekräftige Bilder zu beschreiben.

Das Einstellen von Auktionen, Texten, Bildern oder sonstigen Inhalten, die gegen gesetzliche Bestimmungen, diese Nutzungsbedingungen, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, ist untersagt. Insbesondere ist es verboten, Inhalte einzustellen,

-die gegen urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz verstoßen,

-die gegen die Grundsätze der Arvato bezüglich verbotener Inhalte verstoßen, oder

-die unwahre Angaben enthalten oder die sonst irreführend sind.

Die gewerbliche oder sonst geschäftsmäßige Nutzung der Arvato Auktionsplattform, unterliegt besonderen gesetzlichen Regelungen. Die Nutzer sind u. a. dazu verpflichtet, die gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen und dazu insbesondere eine vollständige, den gesetzlichen Anforderungen genügende Anbieterkennzeichnung anzugeben.

V.Besondere Pflichten des Nutzers

Der Nutzer ist verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die den sicheren Betrieb der Arvato Auktionsplattform gefährden oder andere Nutzer belästigen könnten oder die sonst über eine bestimmungsgemäße Nutzung der Arvato Auktionsplattform hinausgehen. Er ist insbesondere verpflichtet, es zu unterlassen,

-E-Mail-Werbung, SMS-Werbung, Kettenbriefe oder andere belästigende Inhalte zu versenden,

-Viren oder andere Technologien zu versenden, die die Arvato Auktionsplattform oder die Interessen bzw. das Eigentum anderer Nutzer schädigen könnten,

-die Infrastruktur Arvato Auktionsplattform einer übermäßigen Belastung auszusetzen oder auf andere Weise das Funktionieren der Arvato Auktionsplattform zu stören oder zu gefährden,

-Inhalte von Arvato ohne vorherige Einwilligung von Arvato zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder sonst in einer Art und Weise zu nutzen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der Arvato Auktionsplattform hinausgeht.

-die Auktionen oder sonstigen Inhalte Dritter ohne deren vorherige Einwilligung zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder sonst in einer Art und Weise zu nutzen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der Arvato Auktionsplattform.

-ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Arvato Crawler, Spider, Scraper oder andere automatisierte Mechanismen zu nutzen, um auf die Arvato Auktionsplattform zuzugreifen und Inhalte zu sammeln,

-Informationen, insbesondere E-Mail-Adressen oder Rufnummern, über andere Nutzer ohne die vorherige Einwilligung der Nutzer zu sammeln,

-Maßnahmen zu umgehen, die dazu dienen, den Zugriff auf die Arvato Auktionsplattform zu verhindern oder einzuschränken.

Der Nutzer ist verpflichtet, alle innerhalb der Arvato Auktionsplattform gespeicherten Daten und Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken aktuell oder künftig benötigt oder benötigen könnte, auf einem eigenen Speichermedium zu sichern und zu archivieren.

VI.Löschen von Auktionen, Sperrung von Nutzern, sonstige Maßnahmen

Arvato ist berechtigt, in die Arvato Auktionsplattform eingestellte Auktionen oder sonstige Inhalte des Nutzers ganz oder teilweise zu löschen oder die Veröffentlichung von Auktionen oder sonstigen Inhalten des Nutzers zu verzögern oder nicht vorzunehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anzeige oder der Inhalt gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen gesetzlichen Vorgaben verstößt, oder dass der Nutzer sonst schuldhaft vertragliche Pflichten verletzt hat. Arvato kann den Nutzer in einem solchen Fall außerdem verwarnen und/oder vorläufig oder dauerhaft von der Nutzung der Arvato Auktionsplattform ausschließen.

Arvato behält sich außerdem vor, Auktionen nicht zu veröffentlichen bzw. aus der Arvato Auktionsplattform zu entfernen, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das inserierte Produkt nicht frei verkäuflich ist oder sonst in rechtswidriger Weise angeboten wird, oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anzeige zu missbräuchlichen Zwecken geschaltet werden soll oder wurde. Arvato behält sich außerdem vor, bestimmte Produkte von einer Inserierung auszuschließen und entsprechende Auktionen zu entfernen, wenn diese Produkte typischerweise zu missbräuchlichen Zwecken inseriert werden.

Wurde ein Nutzer durch Arvato von der Nutzung der Arvato Auktionsplattform ausgeschlossen oder wurde der Nutzungsvertrag mit dem Nutzer beendet, darf der Nutzer die Arvato Auktionsplattform auch mit anderen Nutzerkonten, einschließlich solcher Nutzerkonten, die für Dritte angelegt wurden, nicht mehr nutzen und sich nicht erneut für eine Registrierung bei den Arvato Auktionsplattform anmelden.

Arvato ist berechtigt, den Zugang zu der Arvato Auktionsplattform ganz oder teilweise einzuschränken oder zu beenden sowie die Veröffentlichung von Auktionen oder sonstigen Inhalten von Nutzern zu verzögern, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsbeschränkungen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, oder dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten).

Ein Löschen von Auktionen auf der Arvato Auktionsplattform ist nur innerhalb von 24 Stunden nach Erstellung unter Angabe eines Grundes möglich. Ist der zu Beginn der Auktion festgelegte Mindestpreis bereits erreicht, ist ein Löschen nicht mehr möglich. Eventuell anfallende Gebühren werden durch Arvato in Rechnung gestellt.

VII.Gebühren

Für bestimmte, im Zusammenhang mit der Arvato Auktionsplattform erbrachte Leistungen und die Nutzung bestimmter Funktionen der Arvato Auktionsplattform erhebt Arvato Gebühren. Arvato wird den Nutzer vor der Buchung einer kostenpflichtigen Leistung ausdrücklich auf die Kostenpflichtigkeit sowie auf die Höhe der anfallenden Kosten hinweisen.

Von Arvato für die Erbringung eigener Leistungen innerhalb der Arvato Auktionsplattform genannte Preise verstehen sich jeweils in Euro exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Vereinbarte Entgelte sind jeweils sofort zur Zahlung fällig und können über die von Arvato akzeptierten Zahlungsmittel beglichen werden. Sofern Arvato als Zahlungsmittel den Bankeinzug mittels SEPA-Lastschrift anbietet und akzeptiert, erfolgt die Ankündigung des Lastschrifteinzuges („Pre-Notification“) mit einer Frist von mindestens fünf Werktagen; die Frist für die SEPA-Pre-Notification wird dementsprechend auf fünf Tage verkürzt. Schlägt der Forderungseinzug trotz rechtzeitiger Ankündigung fehl und hat der Nutzer das Fehlschlagen zu vertreten, hat der Nutzer Arvato die hierdurch entstandenen Mehrkosten zu erstatten.

VIII.Haftung von Arvato

Arvato bemüht sich stets sicherzustellen, dass die Arvato Auktionsplattform ohne Unterbrechungen verfügbar ist und Übermittlungen fehlerfrei sind.

Durch die Beschaffenheit des Internets kann dies jedoch nicht garantiert werden. Auch der Zugriff auf die Arvato Auktionsplattform kann gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen.

Die in den Arvato Auktionsplattform veröffentlichten Auktionen und sonstigen Inhalte von Nutzern geben nicht die Meinung von Arvato wieder und werden von Arvato nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Arvato übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Auktionen enthaltenen Angaben und auch keine Gewähr für die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der von Nutzern angebotenen Waren oder Dienstleistungen.

Arvato haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Arvato, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Gleiches gilt bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Arvato haftet zudem dem Grunde nach für durch Arvato, ihre Vertreter, leitende Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.

Eine weitergehende Haftung von Arvato ist ausgeschlossen.

IX.Haftung des Nutzers

Der Nutzer stellt Arvato von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer in die Arvato Auktionsplattform eingestellten Auktionen und sonstigen Inhalten oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Arvato Auktionsplattform gegenüber Arvato geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Arvato einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Der Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

Der Nutzer ist verpflichtet, Arvato im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte auf Anforderung unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verteidigung zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung dagegen erforderlich sind.

Eine über diese Regelungen hinausgehende gesetzliche Haftung des Nutzers bleibt unberührt.

X.Beendigung des Nutzungsvertrages

Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag, soweit nicht anders vereinbart, z.B. im Rahmen eines Service-Pakets, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform kündigen. Dazu genügt die Übersendung einer Kündigungserklärung per E-Mail an den Kundenservice von Arvato Order.Recommerce@arvato.com oder per Post an Arvato SE Bielefelder Str. 45, 33428 Harsewinkel.

Im Falle einer Kündigung während einer laufenden kostenpflichtigen Zusatzleistung besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückzahlung.

Arvato kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Ist zwischen dem Nutzer und Arvato eine Vereinbarung über eine kostenpflichtige, mit einer bestimmten Laufzeit verbundenen Zusatzleistung zustande gekommen, und endet die vereinbarte Laufzeit erst nach dem in Satz 1 bestimmten Zeitpunkt, ist eine Kündigung durch Arvato nur mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der vereinbarten Laufzeit der Zusatzleistung möglich. Der Nutzer darf ab Zugang einer durch Arvato erklärten Kündigung keine neuen Leistungen von Arvato mehr buchen. Das Recht von Arvato zur Löschung einzelner Auktionen, zur Sperrung von Nutzern und zur Durchführung sonstiger Maßnahmen nach § 6 sowie das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

Mit Beendigung des Nutzungsvertrages werden alle laufenden Auktionen des Nutzers aus den Arvato Auktionsplattform entfernt und das Nutzerkonto deaktiviert. Das Nutzerkonto und alle dazu gespeicherten Daten des Nutzers werden spätestens sechs Monate nach Vertragsbeendigung gelöscht. Dies gilt nicht für Daten, zu deren Aufbewahrung Arvato gesetzlich verpflichtet ist oder an deren Aufbewahrung ein berechtigtes Interesse hat, z.B. um nach einer berechtigten Sperrung ein erneutes Anmelden zu verhindern.

Arvato behält sich außerdem das Recht vor, Nutzerkonten mit unvollständigen Registrierungsdaten sowie Nutzerkonten, die für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten inaktiv waren, unwiderruflich zu deaktivieren.

XI.Datenschutz

Detaillierte Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Nutzers im Zusammenhang mit der Registrierung, der Durchführung der Nutzungsvereinbarung und der Nutzung der Arvato Auktionsplattform finden sie im Annex 1

XII.Änderung der Nutzungsbedingungen

Für Änderungen dieser Nutzungsbedingungen gilt: Der Nutzer kann den geänderten Nutzungsbedingungen einerseits zustimmen, indem er sie mit dem Einstellen einer Anzeige oder bei der Anfrage zu einem Inserat akzeptiert; Arvato wird dies dann durch einen entsprechenden Hinweis besonders kennzeichnen. Anderseits kann Arvato dem Nutzer jederzeit eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen vorschlagen. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden den Nutzern spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung durch den Nutzer gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber Arvato in Textform angezeigt wird. Wenn der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu. Arvato weist den Nutzer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin.

XIII.Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme

Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der aus diesem Vertrag hervorgehenden Rechte kann sich Arvato anderer Arvato-Unternehmen bedienen.

Arvato ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen.

XIV.Rechtswahl, Gerichtsstand, Verbraucherschlichtung

Arvato ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

Auf die Nutzungsbedingungen, den Nutzungsvertrag und alle darauf basierende Vereinbarungen zwischen Arvato und dem Nutzer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG)

ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Düsseldorf.

XV.Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

Ergänzungen oder Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

VERKAUFSBEDINGUNGEN

I.Geltungsbereich

Die Verkaufsbedingungen regeln den Verkauf von Produkten in Auktionen durch Arvato selbst.

Die Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Kaufleuten. Entgegenstehende oder von Arvatos Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Arvato nur an, wenn ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt wurde.

II.Vertragsschluss

Durch das Einstellen der Auktion gibt Arvato ein verbindliches Angebot an den Höchstbietenden ab. Mit der Bestimmung der Auktionslaufzeit setzt Arvato dem Bieter eine Frist zu Annahme des Angebotes. Die Annahme erfolgt durch Abgabe des jeweiligen Gebots, diese aber auflösend bedingt für den Fall, dass ein anderer Bieter während der Laufzeit ein höheres Gebot abgibt. Bei Angabe eines Mindestgebotes, mit der aufschiebenden Bedingung, dass das Mindestgebot erreicht wird.

Arvato bietet seine Produkte nur volljährigen Kaufleuten an.

Die Rechnungsstellung durch Arvato erfolgt auf elektronischem Wege.

III.Preise

Der Endpreis beinhaltet nicht die Mehrwertsteuer.

IV.Bezahlung

Der Bieter ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Bieter und Arvato nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Bieter über die von Arvato angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen.

Der Bieter kann den Kaufpreis per Rechnung zahlen.

Jedes gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Arvato bzw. des Inserenten.

V.Lieferung

Die Ware wird vom Bieter bei mit dem Inserenten abgesprochenen Adresse abgeholt.

Die Abholung muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Die Frist wird dem Bieter bei Auktionsende mitgeteilt.

Erfolgt die Abholung durch den Bieter nicht, werden die dadurch entstandenen Kosten dem Bieter in Rechnung gestellt.

Arvato haftet für den Fall des nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Verzuges für jede vollende Woche Verzug im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung i. H. v. 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

VI.Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsrechte des Bieters setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachkommt.

Der Bieter hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.

Arvato haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Arvato haftet dem Grunde nach für durch seine Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.

Eine weitere Haftung von Arvato ist ausgeschlossen.

Mängelansprüche verjähren in einem Monaten nach erfolgter Abholung der Ware bei Arvato durch den Bieter.

Für Schadenersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben. Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Arvato beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

VII.Änderungen der Verkaufsbedingungen

Arvato behält sich das Recht vor, Änderungen der Webseite, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser Verkaufsbedingungen jederzeit vorzunehmen. Auf die Auktion finden jeweils die Verkaufsbedingungen, Vertragsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung, die zu dem Zeitpunkt der Auktion in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall finden sie auch auf Bestellungen Anwendung, die Sie zuvor getätigt haben).

VIII.Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf die Verkaufsbedingungen, den Kaufvertrag und alle darauf basierende Vereinbarungen zwischen Arvato und dem Bieter findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Düsseldorf.

IX.Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

Ergänzungen oder Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

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